Heute wurde bekannt: Edward Snowden hat auch Deutschland um Aufnahme gebeten. Wir fordern, ihm nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes diesen Schutz zu gewähren. Auch eine spätere Auslieferung des US-Amerikaners lehnen wir ab. Wir finden: Der „Whistleblower“ Edward Snowden hat Deutschland einen großen Dienst erwiesen und verdient daher unseren Schutz.
Beispiellose US-amerikanische und britische Spionageangriffe auf EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, auf unsere demokratischen Institutionen und auf Unternehmen – aufgedeckt hat das Edward Snowden. In seinem Heimatland, den USA, droht ihm deswegen eine Anklage.
Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin, unsere Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl 2013, fordern jetzt Angela Merkel in einem Brief auf: Schutz für Edward Snowden!
Nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes könnte der US-Amerikaner in Deutschland einen sicheren Aufenthalt finden. Voraussetzungen dafür sind völkerrechtliche oder dringende humanitäre Gründe und dass die Aufenthaltsgenehmigung „der Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ dient.
Dies ist der Fall: Edward Snowden sitzt momentan aussichtslos am Moskauer Flughafen fest. Es liegt im ureigenen Interesse Deutschlands, dass er weiter über Grundrechtseingriffe seitens der USA und Großbritannien berichten kann. Ein sicherer Aufenthaltsort in Deutschland kann dies gewährleisten. Eine spätere Auslieferung des US-Amerikaners lehnen wir außerdem ab.