Es muss ein Recht auf saubere Luft geben. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof muss Freistaat in die Pflicht nehmen

Es muss ein Recht auf saubere Luft geben. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof muss Freistaat in die Pflicht nehmen. Jetzt muss endlich gehandelt und für saubere Luft gesorgt werden.

„Erneut musste ein Gericht dem Freistaat erklären, dass er wirklich dafür zuständig ist, für saubere Luft zu sorgen,“ erklärt Gudrun Lux, Vorsitzende der Münchner Grünen. „Wir brauchen jetzt Sofortmaßnahmen, im Notfall heißt das auch Dieselfahrverbote. Und auch die Stadtratsmehrheit muss jetzt handeln. In der Verkehrspolitik weiter die Hände in den Schoß legen, das wird jetzt wirklich nicht mehr gehen. Erst vor wenigen Wochen hat die Münchner GroKo die Forderungen des Bürgerbegehrens SaubaSogI übernommen. Da müssen jetzt Taten folgen, damit zukünftig 80 Prozent aller Fahrten in München umweltfreundlich zurückgelegt werden.“

Dieter Janecek, MdB für München West/Mitte und ehemaliger Feinstaub-Kläger, ergänzt: „Es gibt ein Recht auf saubere Luft und auf Schutz der Gesundheit. Alte Diesel-Stinker haben keine Zukunft in den Städten. Allen voran muss das CSU-Verkehrsminister Dobrindt, der sich trotz VW-Abgasskandal weiterhin als Schutzheiliger des Diesels sieht, begreifen. Aber auch die Münchner Stadtpolitik muss endlich handeln. Langfristig sind Fahrverbote zu wenig – wir brauchen eine konsequente Verkehrswende. Also mehr Platz für den Radverkehr, auch zu Lasten des Autos. Mehr Tempo beim Ausbau von Bussen und Bahnen. Schnellstmöglicher Umstieg auf emissionsfreie Antriebe.“

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